Teilnehmer werden

Jeder Waldbesitzer, der an der PEFC-Zertifizierung in Bayern teilnehmen möchte, verpflichtet sich mit der sog. Selbstverpflichtungserklärung, die PEFC-Standards einzuhalten, Anfragen der regionalen Arbeitsgruppe effektiv zu beantworten, im Rahmen von Audits Zugang zu den Wäldern erlauben und korrigierende oder vorbeugende Maßnahmen der regionalen Arbeitsgruppe umsetzen.

Mit Unterzeichnen der Selbstverpflichtungserklärung verpflichten sich Waldbesitzer, unter anderem die PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung einzuhalten.

Hier finden Sie die Selbstverpflichtungserklärung für Waldbesitzer, die direkt an der PEFC-Zertifizierung teilnehmen möchten. Die ausgefüllte Erklärung senden Sie bitte an PEFC Bayern und erhalten dann eine Teilnehmerurkunde.

Den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen in Bayern ist es möglich auf zwei verschiedene Arten im Namen ihrer Mitglieder an der PEFC-Zertifizierung teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Besonderheiten einer Teilnahme von forstlichen Zusammenschlüssen finden Sie hier.

Hier finden Sie die Selbstverpflichtungserklärung für forstliche Zusammenschlüsse als gemeinschaftliche Teilnahme. Die ausgefüllte Erklärung senden Sie bitte an PEFC Bayern und erhalten dann eine Teilnehmerurkunde für sich und die Mitglieder des Zusammenschlusses.

Hier finden Sie die Selbstverpflichtungserklärung für forstliche Zusammenschlüsse als Zwischenstelle. Die ausgefüllte Erklärung senden Sie bitte an PEFC Bayern und erhalten dann eine Teilnehmerurkunde für sich und die Mitglieder des Zusammenschlusses.

Alle Waldbesitzer, die an der PEFC-Zertifizierung teilnehmen, sind berechtigt, das PEFC-Logo mit ihrer individuellen Registriernummer zu nutzen. Hierzu ist das Unterzeichnen eines Logonutzungsvertrags mit PEFC Deutschland nötig. Diesen und weitere Informationen zur Logonutzung finden Sie hier.

Gebühren für die Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung in Bayern:

Die PEFC-Zertifizierung in Bayern ist konkurrenzlos kostengünstig und effizient, aufgrund des Regionalberichts und der Stichprobenkontrollen. Die Gebührensätze sind exakt definiert und somit für jeden Waldbesitzer kalkulierbar.

Waldbesitzer oder forstlicher Zusammenschluss

Jährliche Gebühr

Sockelbetrag

10,00 Euro* pro Betrieb

Flächengebühr

0,18 Euro* pro Hektar

* Preise zzgl. MwSt.