Für bayerische Forstbetriebe, welche sich für die Teilnahme am Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" interessieren, bietet PEFC Bayern mit dem PEFC-Fördermodul die Möglichkeit, den Nachweis für dieses Förderprogramm zu erhalten.
Im Folgenden finden Sie alle Informationen zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul in Bayern.
WICHTIG: Bitte melden Sie sich erst dann zum PEFC-Fördermodul an, nachdem Sie einen positiven Förderbescheid der FNR erhalten haben. Eine vorzeitige Anmeldung zur Teilnahme am PEFC-Fördermodul wäre förderschädlich.
Falls Sie bereits im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses, also einer Waldbesitzervereinigung (WBV) oder einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) an der PEFC-Waldzertifizierung teilnehmen, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner Ihres jeweiligen Forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses. Sie können dann über Ihre Zusammenschluss auch an der neuen PEFC-Fördermodulzertifizierung teilnehmen.
Ihre Teilnahmebescheinigung für die FNR und Ihre Rechnung erhalten Sie über Ihren Forstlichen Zusammenschluss.
Als Nachweis gegenüber der FNR müssen Sie die Bestätigung Ihrer WBV/FBG einreichen.
1. |
Förderung bei der FNR beantragen. |
2. |
Herunterladen und Ausfüllen der Selbstverpflichtungserklärung zum PEFC-Fördermodul, nachdem Sie ihren Förderbescheid von der FNR bekommen haben. |
3. |
Den Förderbescheid der FNR, den SVLFG-Bescheid und die Selbstverpflichtungserklärung zum PEFC Fördermodul an info@pefc-bayern.de senden. |
4. |
Urkunde und Rechnung gemäß der PEFC-Fördermodul Gebührenordnung von der PEFC Bayern GmbH erhalten. |
Bei Fragen zur Antragsstellung zum "Klimaangepassten Waldmanagement" und förderrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
Auf der Seite https://www.klimaanpassung-wald.de/ der FNR finden Sie auch viele Informationen und Videoanleitungen zum gesamten Förderprogramm und den 12 Kriterien.
Zum 25.03.2024 wurde die neue Gebührenordnung zum PEFC-Fördermodul veröffentlicht, welche ab sofort in Kraft tritt.
Die Anpassung der Gebührenordnung betrifft die Forstbetriebe mit einer Fläche über 100 ha (auch Teilnehmer über einen FZus) ab dem zweiten Zertifizierungsjahr.
Für alle Betriebe fallen im ersten Jahr der Teilnahme am PEFC-Fördermodul ein Sockelbetrag in Höhe von 20 € pro Betrieb und eine Flächengebühr von 3 € pro Hektar an. Ab dem zweiten Jahr der Teilnahme am PEFC-Fördermodul gibt es für Betriebe über 100 Hektar eine Staffelung der Gebühren:
Forstbetrieb bis 100 ha |
Forstbetrieb 101 - 1.000 ha |
Forstbetrieb größer 1.000 ha |
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Sockelbetrag (jährlich; einmalig pro Betrieb / Zusammenschluss / Region) |
20 € | |||
Flächengebühr (jährlich) |
1. Jahr | 3 € pro Hektar | 3 € pro Hektar | 3 € pro Hektar |
ab dem 2. Jahr | 3 € pro Hektar | 3 € pro Hektar für die ersten 100 Hektar; 1,50 € für jeden Hektar zwischen 101 - 1.000 Hektar |
3 € pro Hektar für die ersten 100 Hektar; 1,50 € für jeden Hektar zwischen 101 - 1.000 Hektar; 1 € pro Hektar ab 1.001 Hektar |
PEFC-Fördermodul PEFC D 1001-2 2022 FöMo-Gruppenzertifizierung v5
PEFC-Fördermodul PEFC D 1002-4 2022 FöMo-Anforderungen an die Waldbewirtschaftung
PEFC-Fördermodul PEFC D 1003-4 FöMo Anforderungen an Zertifizierungsstellen
PEFC-Fördermodul PEFC D 4003-1 FöMo-Gebührenordnung v3
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