Neue Logonutzungsverträge

Als Teilnehmer/in an der PEFC-Waldzertifizierung in Bayern haben Sie die Möglichkeit, das PEFC-Logo zu nutzen. Die Verwendung des PEFC-Logos ist ein wichtiges Signal nach außen und stärkt das ganze PEFC-System. Voraussetzung für die Logonutzung ist ein gültiger Logonutzungsvertrag (Lizenzvertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen) mit PEFC Deutschland e.V. als Inhaber der Logonutzungsrechte für Deutschland.

 

Hinweis: Sollten Sie das Logo nicht oder nicht mehr verwenden wollen, brauchen Sie diesen Vertrag selbstverständlich nicht zu unterschreiben.

 

Alle Teilnehmer, die bereits einen Logonutzungsvertrag mit PEFC Deutschland abgeschlossen hatten, benötigen jetzt einen neuen Logonutzungsvertrag um das Logo weiter verwenden zu können. Die Richtlinie zur Warennutzung, auf die sich dieser Lizenzvertrag bezieht, können Sie unter diesem Link einsehen: www.pefc.de/warenzeichen. Für die PEFC-Logonutzung fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an.

Den Logonutzungsvertrag haben wir mit den Rechnungen von 2024 an Sie versandt. Als neuer Teilnehmer bei PEFC können Sie den Logonutzungsvertrag jederzeit bei uns anfordern (info@pefc-bayern.de).

Wenn Sie den Vertrag unterzeichnet zurücksenden, empfehlen wir ausdrücklich dies in elektronischer Form als pdf-Anhang an logo-bayern@pefc.de zu tun. Die Verarbeitungszeit wird dadurch erheblich verkürzt. Die Bearbeitungszeit der Lizenzverträge (Freischaltung) wird voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher bei der Freischaltung im Logogenerator um etwas Geduld.

Um eine autorisierte digitale Version des PEFC-Logos nutzen zu können, ist ein Zugang zum offiziellen Logogenerator notwendig. Die Registrierung zum offiziellen Logogenerator muss selbstständig durch Sie erfolgen.

Achtung: Die Zugangsdaten zum alten Logogenerator sind nicht mehr gültig.


Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Hier finden Sie eine detailliertere Anleitung zur Logonutzung und dem offiziellen Logogenerator:

https://www.pefc.de/waldbesitzende/logonutzung/neue-logonutzung-fur-waldbesitzende-seit-august-2023/

 

Stand: 16.05.2024