Zum Schutz von Wasser und Boden sieht der PEFC-Standard die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenölen und Hydraulikflüssigkeiten vor.
PEFC-zertifizierte Waldbesitzer, die mit Forstmaschinen oder forstlichen Anbaugeräten im eigenen Wald arbeiten, haben sich verpflichtet, diese Maschinen nur mit biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten zu befüllen.
Biologisch schnell abbaubar sind solche Hydraulikflüssigkeiten, die mit einem Umweltzeichen gekennzeichnet sind oder mindestens die Kriterien des EU-Umweltzeichens erfüllen (DIN ISO 15380 und OECD 301). Der Einsatz von Maschinen, die mit einem PAO-Öl befüllt sind, ist möglich, wenn diese Maschinen bereits vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommen wurden und dabei mit einem PAO-Öl befüllt wurden.
Übersicht für die Praxis
Grundsätzlich ist bei einem getrennten Hydraulik- und Getriebekreislauf Bio-Hydrauliköl zu verwenden.