Nach einer einjährigen Überarbeitungszeit gibt es für alle PEFC-Waldbesitzer in Deutschland einen neuen PEFC-Standard, welcher zum 01.01.2021 in Kraft trat. Gemeinsam haben Vertreter der Waldbesitzer, Wissenschaftler, sowie weitere am Wald interessierte Gruppen diesen Standard ausgearbeitet. Da es eine einjährige Übergangsfrist gibt, gelten in 2021 der alte und der neue Standard gleichzeitig. Nutzen Sie diese Zeit, um sich mit dem neuen Waldstandard vertraut zu machen!
Dem Waldstandard wurden zwei neue Kriterien zu den Themen Waldränder und Erdöl-basierte Produkte hinzugefügt. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Konkretisierungen, z. B. bei den Standards Mischbestände, angepasste Wildbestände und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Der Einsatz von zertifizierten Forstunternehmern ist in PEFC-Wäldern grundsätzlich verpflichtend. Die Ausnahme bzgl. der Aufarbeitung von nachgewiesenem Kalamitätsholz wurde verändert: auch hier ist nun ein zertifizierter Forstunternehmer nötig, wenn es sich um eine maschinelle Aufarbeitung mit Harvester und Forwarder handelt.
Beim Einsatz von nicht-zertifizierten Forstunternehmern ist die Einhaltung der PEFC-Standards durch den Waldbesitzer zu dokumentieren, z.B. Einsatz von Bio-Öl und Sonderkraftstoff oder die ausschließliche Befahrung der Rückegassen.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen können Sie unter https://www.pefc-bayern.de/neue-standards.html einsehen.